Politik in Deutschland, Österreich, in der Schweiz. Немецкий язык 9 класс.
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— Урок 16. Politik in Deutschland, Österreich, in der Schweiz
Автор: Рыбакова Анна Юрьевна
Ключевые слова: die Demokratie – демократия; das Parlament – парламент; das politische System – политическая система; die Verfassung – конституция; die Grundrechte – основные права; das Staatsorgan – государственный орган; die Wahlen – выборы; das Staatsoberhaupt – глава государства; der / die Bundespräsident/in – федеральный президент / федеральный президент (женщина); der Bundesrat – федеральный совет; der Bundestag – федеральный парламент; der Nationalrat – национальный совет; der Ständerat – совет кантонов; der / die Bundeskanzler/in – федеральный канцлер / федеральный канцлер (женщина); der / die Minister/in – министр / министр (женщина).
Речевой материал: лексика по теме «Политические системы Германии, Австрии и Швейцарии».
Основное содержание урока
WAS IST EINE DEMOKRATIE?
Bei einer Demokratie geht die Herrschaft vom Volk aus. Dafür wählt in Deutschland das Volk Personen, die anschließend bestimmte Interessen in einem Parlament vertreten (представлять, отстаивать).
Was ist eine Demokratie? Die Interessen des Volkes werden von gewählten Personen in einem Parlament vertreten.
Die Voraussetzungen einer Demokratie sind:
– eine Verfassung, die die Grundrechte der Bevölkerung regelt;
– die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane.
Die Verteilung der Staatsorgane: das Parlament, die Bundeskanzlerin, das Bundesverfassungsgericht.
Regelmäßig wiederkehrende freie, allgemeine, gleiche und geheime Wahlen.
Das Staatsoberhaupt Deutschlands ist der Bundespräsident. Er regiert nicht. Er repräsentiert alle Menschen Deutschlands und wird von der Bundesversammlung gewählt.
Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt.
Das Parlament heißt in Deutschland der Bundestag und besteht aus den Vertretern von politischen Parteien. Sie heißen Abgeordnete (депутат). Der Bundestag diskutiert über die Politik der Bundesregierung.
Die Abgeordneten des Bundestages diskutieren über die Politik der Bundesregierung.
Im Bundesrat sitzen die Vertreterinnen und Vertreter der 16 Bundesländer. Hier können sie den Bundestag kontrollieren.
16 Bundesländer sind im Bundesrat vertreten.
Die Bundeskanzlerin und ihre Ministerinnen und Minister bestimmen die Politik Deutschlands. Sie schlagen Gesetze vor, die im Bundestag und im Bundesrat diskutiert und beschlossen werden.
die Bundeskanzlerin und die Regierung schlagen Gesetze vor.
Das Parlament setzt sich in Österreich aus dem Nationalrat und dem Bundesrat zusammen. Gemeinsam beschließen und prüfen sie die Gesetze (законы), die für ganz Österreich gelten. Außerdem kontrollieren sie die Arbeit der Regierung.
Das Parlament Österreichs besteht aus dem Nationalrat und dem Bundesrat.
Der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin steht an der Spitze der Republik Österreich, er/sie ist also das Staatsoberhaupt. Er/sie ernennt und entlässt die Bundesregierung und vertritt als Staatsoberhaupt die Republik nach außen.
Der Bundespräsident ernennt und entlässt die Bundesregierung.
Der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin ist Vorsitzende/r der Bundesregierung. Er/sie schlägt vor, wer MinisterInnen wird. Ein Bundesminister/eine Bundesministerin (auch Minister/Ministerin), leitet ein Ministerium, das für ein Thema (z. B. Bildung, Soziales etc.) zuständig ist.
Eine Bundesministerin / ein Bundesminister ist für ein Thema (z. B. Bildung oder Soziales) Der Bundesrat, die Regierung der Schweiz, hat sieben Mitglieder, die Bundesräte. Bundespräsidentin oder Bundespräsident ist jedes Jahr ein anderes Mitglied. Das Amt beinhaltet in erster Linie Repräsentationspflichten. Normalerweise sind die vier größten Parteien in der Regierung vertreten.
Der Bundesrat, die Regierung der Schweiz, hat sieben Mitglieder, die Bundesräte Das Parlament (Vereinigte Bundesversammlung) besteht aus zwei gleichberechtigten Kammern: Nationalrat (Volksvertretung) und Ständerat (Vertretung der Kantone).
Das Parlament besteht aus zwei Kammern: Nationalrat und Ständerat.
Schweizerinnen und Schweizer können nicht nur durch Wahlen am politischen Entscheidungsprozess teilnehmen, sondern Verfassung und Gesetze auch direkt mitgestalten. Dieser Prozess heißt die direkte Demokratie.
Jeder Bürger, jede Bürgerin kann nicht nur durch Wahlen am politischen Entscheidungsprozess teilnehmen, sondern Verfassung und Gesetze auch direkt mitgestalten.